Informationen zur Grundsteuerreform

Wie ihr wahrscheinlich schon aus verschiedenen Medien gehört haben, tritt zum 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer bundesweit in Kraft. Mit dem neuen Gesetz soll eine gerechte Besteuerung der Grundstücke erreicht werden. Eine Erhöhung des Steueraufkommens ist nicht beabsichtigt, jedoch kann es zu Belastungsverschiebungen bei einzelnen Grundstückseigentümern kommen.

Wir möchten hier für euch nochmal alle wichtigen Informationen zusammenfassen.

Mittels einer Feststellungserklärung sind alle Grundstückeigentümer verpflichtet, die neuen Grundstückswerte, zum Stichtag 1. Januar 2022, dem Finanzamt mitzuteilen. Die Aufforderung dazu ist im Sommer 2022 erfolgt.

Ab dem 1. Juli 2022 können die Feststellungserklärungen über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Eine Abgabe per Brief ist nicht vorgesehen. Gut zu wissen: Familienangehörige (z.B. Kinder oder Enkel) dürfen Ihre eigene Registrierung nutzen, um die Erklärung für Sie abzugeben. Die Abgabefrist sollte am 31. Oktober 2022 enden. Die Frist ist nun durch die Finanzministerkonferenz auf den 31. Januar 2023 verlängert worden.

Im Wesentlichen werden Informationen zur Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Grundstücken, Wohnflächen und Nutzungsflächen eingeholt. Neben Daten aus dem Grundbuchauszug werden z.B. das Baujahr und Flächen nach Nutzungsart abgefragt.

Was müssen die Grundstückeigentümer konkret tun?

  • Sofern noch nicht vorhanden muss ein Benutzerkonto auf dem Steuerportal ELSTER angelegt werden.
  • „Checkliste für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)“ oder „Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer (Grundsteuer B)“ der Hessischen Steuerverwaltung zur Vorbereitung abarbeiten. Die Checklisten zur Vorbereitung werden mit den Anschreiben durch die Finanzämter versandt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung auf dem Steuerportal ELSTER ist ab dem 1. Juli 2022 möglich.
  • Flur und Flurstück benennen.
  • Die Größe des Grundstücks und die Wohnfläche ermitteln und laut Vorgabe der Checkliste angeben.
  • Die Grundbuchblattnummer finden man im Kaufvertrag oder kann diese beim Amtsgericht erfragen. Zuständig für uns ist das Amtsgericht in Korbach.

Im Zweifel kann man sich auch an eine Steuerberatung wenden, dies kostet natürlich Geld.

 

Wichtige Links mit Informationen:
Elster
Allgemeine Informationen
Informationen zur Erklärungsabgabe
Abgabe der elektronischen Erklärung
Verlängerung der Frist